Sitzung: 09.03.2017 StR/002-1/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2145/16
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 10.10.2016 für das
Vorhaben "Nahversorgungszentrum Roter Berg" wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen bezüglich des
verfolgten Nutzungskonzeptes grundsätzlich zugestimmt.
Das Bebauungsplanverfahren soll
unter Maßgabe der unter Beschlusspunkt
02 genannten Planungsziele eingeleitet werden.
02
Im Ortsteil Roter Berg, soll auf der Fläche
des Einkaufszentrums Roter Berg der Gemarkung Erfurt-Nord, Flur 63, Flurstücke
302/1, 302/2 und 305/1 gemäß
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogener
Bebauungsplan ROP694 "Nahversorgungszentrum Roter Berg" aufgestellt
werden.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Neuerrichtung eines  Zentralen
Versorgungsbereiches (Nahversorgungszentrum)Â
mit Einzelhandel (überwiegend mit nahversorgungsrelevanten
Kernsortimenten, aber auchÂ
nichtgroßflächigen sonstigen Sortimenten ) mit Raumangeboten für
gebietsbezogene Dienstleistungen und Schank - und Speisewirtschaften.
-
Sicherung
einer Adressbildung für die neue Quartiersmitte durch eine einheitliche
Formensprache, ein angestimmtes Werbekonzept,Â
eine gute gestalterischer und
funktionale Qualität der Bebauung und
eine hohe Aufenthaltsqualität im Freiraum
-
Klimaanpassung
durch eine Dachbegrünung und einen hohen Großgrünanteil in den Freiflächen und
Stellplatzanlagen
-
Bewältigung
möglicher Konflikte hinsichtlich Immissionsschutz
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
der Verknüpfung mit dem Umfeld und den
verkehrlichen Anlagen durch Einbeziehung
von weiteren
Flächen in den Geltungsbereich des
Vorhabens- und Erschließungsplanes , die im unmittelbaren räumlichen oder
funktionalen Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (gemäß Übersichtsskizze in
Anlage 1).
03
Durch geeignete vertragliche Regelungen ist
zu sichern, dass nach Abbruch des Einkaufszentrums Roter Berg die kurzfristige Errichtung eines neuen Nahversorgungszentrum
gewährleistet wird und während der Baumaßnahmen eine Grundversorgung mit
nahversorgungsrelevanten Sortimenten aufrecht erhalten bleibt.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der
Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.)