Beschluss:

 

01

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan TIE630 "Wohnen Am Weißbach" (Beschluss-Nr.1576/11), beschlossen am 18.01.2012 und bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 3 am 10.02.2012, wird aufgehoben.

 

02

Für den Bereich in Tiefthal, nördlich der Straße Am Weißbach, westlich des Elxlebener Weges und südlich der Straße Zur Eselshöhle soll der Bebauungsplan TIE630 "Wohnen Am Weißbach" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für familienfreundliche Wohnformen auf großzügigen Grundstücken

-        Zulässigkeit von Einfamilienhäusern (Einzelhäuser) in zweigeschossiger Bauweise auf großzügig dimensionierten Grundstücken und Schaffung eines grünen Ortsrandes durch Festsetzung von privaten Grünflächen im Norden des Baugebietes als Abgrenzung zu angrenzenden Nutzungen

-        Erhaltung bzw. fachgerechte Wiederherstellung und Ergänzung der ortsbildprägenden bestehenden Natursteinmauer zur Straße Am Weißbach

-        Festsetzung von Erschließungsanlagen und Umweltschutzmaßnahmen

-        Sicherung einer Erweiterungsfläche für den Friedhof durch Einbeziehung der Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Festsetzung als öffentliche Grünfläche entsprechender Zweckbestimmung

-        Sicherung der bestehenden Kindertagesstätte vor Umnutzung durch Einbeziehung der bisher genutzten Flächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Festsetzung einer entsprechenden Gemeinbedarfsfläche

 

03

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes TIE630 "Wohnen Am Weißbach" in seiner Fassung vom 24.01.2017 (Anlage 2 a und 2b) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes TIE630 "Wohnen Am Weißbach" und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

05

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.