Sitzung: 09.03.2017 StR/002-1/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1172/16
Beschluss:
01
Der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan TIE630
"Wohnen Am Weißbach" (Beschluss-Nr.1576/11), beschlossen am 18.01.2012 und bekanntgemacht im Amtsblatt Nr.
3 am 10.02.2012, wird aufgehoben.
02
Für den Bereich in Tiefthal, nördlich der
Straße Am Weißbach, westlich des Elxlebener Weges und südlich der Straße Zur
Eselshöhle soll der Bebauungsplan TIE630 "Wohnen Am Weißbach"
aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen
Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan
umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-Â Â Â Â Â Â Â Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für familienfreundliche
Wohnformen auf großzügigen Grundstücken
-       Zulässigkeit von Einfamilienhäusern
(Einzelhäuser) in zweigeschossiger Bauweise auf großzügig dimensionierten
Grundstücken und Schaffung eines grünen Ortsrandes durch Festsetzung von
privaten Grünflächen im Norden des Baugebietes als Abgrenzung zu angrenzenden
Nutzungen
-Â Â Â Â Â Â Â Erhaltung bzw. fachgerechte
Wiederherstellung und Ergänzung der ortsbildprägenden bestehenden
Natursteinmauer zur Straße Am Weißbach
-       Festsetzung von Erschließungsanlagen und
Umweltschutzmaßnahmen
-       Sicherung einer Erweiterungsfläche für
den Friedhof durch Einbeziehung der Fläche in den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes und Festsetzung als öffentliche Grünfläche entsprechender
Zweckbestimmung
-Â Â Â Â Â Â Â Sicherung der bestehenden
Kindertagesstätte vor Umnutzung durch Einbeziehung der bisher genutzten Flächen
in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Festsetzung einer entsprechenden
Gemeinbedarfsfläche
03
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes TIE630
"Wohnen Am Weißbach" in seiner Fassung vom 24.01.2017 (Anlage 2 a und
2b) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes TIE630 "Wohnen
Am Weißbach" und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
05
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
zu ändern.