Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)        Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. zur Ausstattung und Gestaltung des Maifeuers finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)        Diese Mittel werden u. a. für Gebühren und Genehmigungen verwandt.

3)        Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.