Beschluss: bestätigt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Schulförderverein der Grundschule 28 für die Vorbereitung und Durchführung des Sportfestes (Spiele, Gemüse-und Obstverpflegung, Deko)  finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.