Sitzung: 08.03.2017 StR/002/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0222/17
Beschluss:
01
Nach der erfolgten Durchführung des
standardisierten Verfahrens (DS 0313/10) über die begehrte Umstrukturierung des
Sonderstandorts T.E.C. beschließt der
Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt die Befürwortung einer Ansiedlung
des Sportfachmarktes Decathlon im T.E.C. unter der Maßgabe, dass die nach dem
wirksamen Bebauungsplan EFS034 "Weimarische Straße, Teilgebiet 2"
geltende Gesamtobergrenze für zentrenrelevante Sortimente (inklusive
Nahversorgungsrelevanter Sortimente oder zulässiger zentrenrelevanter
Randsortimente) insgesamt nicht überschritten wird und eine vertragliche
Sicherung der Mitwirkungsbereitschaft und Kostenübernahme für eine
entsprechende Änderung des Bebauungsplanes EFS034 "Weimarische Straße,
Teilgebiet 2" mit dem T.E.C. erfolgt.
02
Mit dem Vorhabenträger sind im Rahmen der
Änderung des Bebauungsplanes für das T.E.C. konkrete Verkaufsflächenobergrenzen
für die einzelnen zentrenrelevanten Sortimente zu vereinbaren, unter der
Maßgabe, dass die geltende Gesamtobergrenze für zentrenrelevante Sortimente im
Vorhaben nicht überschritten wird.Â