Beschluss:

 

01

Nach der erfolgten Durchführung des standardisierten Verfahrens (DS 0313/10) über die begehrte Umstrukturierung des Sonderstandorts T.E.C. beschließt der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt die Befürwortung einer Ansiedlung des Sportfachmarktes Decathlon im T.E.C. unter der Maßgabe, dass die nach dem wirksamen Bebauungsplan EFS034 "Weimarische Straße, Teilgebiet 2" geltende Gesamtobergrenze für zentrenrelevante Sortimente (inklusive Nahversorgungsrelevanter Sortimente oder zulässiger zentrenrelevanter Randsortimente) insgesamt nicht überschritten wird und eine vertragliche Sicherung der Mitwirkungsbereitschaft und Kostenübernahme für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes EFS034 "Weimarische Straße, Teilgebiet 2" mit dem T.E.C. erfolgt.

 

02

Mit dem Vorhabenträger sind im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes für das T.E.C. konkrete Verkaufsflächenobergrenzen für die einzelnen zentrenrelevanten Sortimente zu vereinbaren,  unter der Maßgabe, dass die geltende Gesamtobergrenze für zentrenrelevante Sortimente im Vorhaben nicht überschritten wird.Â