Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 EUR zur Verfügung gestellt.