Beschluss

 

01 – Die vorliegende Vorzugsvariante der Vorplanung (Anlage 1-4[1]) wird beschlossen und bildet damit die Grundlage der weiteren Planungsphasen.

 

02 – Der Bereitstellung von EFRE- Mitteln (Förderbetrag) in Höhe von 1.117.000 € für das Vorhaben Komplexobjekt Marktstraße wird vorbehaltlich der Bewilligung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie vorbehaltlich der haushalterischen Klärung zugestimmt.

 

 

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlagen 1-4 liegen der Niederschrift als Anlage 3 bei. Die Anlage 2 der Drucksache wurde entsprechend des Beschlusses angepasst.