Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister werden für  die Vorbereitung und Durchführung des Faschingsumzuges (musikalische Umrahmung, Süßigkeiten, Verpflegung) finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR entsprechend § 16 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden  Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.