Sitzung: 09.02.2017 OR ROB/002/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0206/17
Beschluss:
Dem Ortsteilbürgermeister werden für die Vorbereitung und Durchführung des Faschingsumzuges (musikalische Umrahmung, Süßigkeiten, Verpflegung) finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR entsprechend § 16 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.