Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

1. Der ausgebaute Teilbereich der Straße Schmidtstedter Flur  entlang des

     Grundstückes Linderbacher Weg 30  wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1])

     dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet.

    Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung des Straßenteiles erfolgt entsprechend seiner Verkehrsbedeutung als

     Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

 

 

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 6 bei.