Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Die Straße An den Pappeln wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem

     öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet.

    Der Übersichtsplan ist Bestandteil  des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als

    Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 5 bei.