Sitzung: 16.02.2017 BuV/002/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1849/16
Beschluss
1. Die Straße An den Pappeln wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem
    öffentlichen Verkehr gemäß §
6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet.
   Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung als
   Gemeindestraße.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.