Sitzung: 01.02.2017 StR/001/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 12, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0061/17
Beschluss:
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
den Erfurter Wohnungsbaugenossenschaften und der KOWO GmbH Gespräche zu führen
mit dem Ziel, ein Erfurter Bündnis für bezahlbares Wohnen – gemäß den im
Sachverhalt ausgeführten Grundsätzen- zu initiieren.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
der Landesregierung Gespräche zu führen, mit dem Ziel, die bereits zugesagte Kappungsgrenzenverordnung
für bestehende Mietverhältnisse (Reduzierung Mieterhöhung Vergleichsmiete von
20 auf 15 Prozent) für Erfurt in Kraft zu setzen.
03
Die KOWO GmbH wird beauftragt, ein
Wohnungsbauprogramm aufzulegen. Der Fokus soll dabei auf der Schaffung von
Wohnraum zu einem Mietzins entsprechend der Kosten der Unterkunft nach §22 SGB
II bzw. §35 SGB XII liegen. Ferner sollen auch Mieter mit geringen und
mittleren Einkommen oder auch Studenten und Rentner vom Wohnungsbauprogramm
profitieren. Zur Verhinderung vonÂ
sozialer Segregation kann die KOWO GmbH auch Wohnraum in anderen
Segmenten bedienen. Zur Querfinanzierung kann die KOWO GmbH auch neuen
Wohnraum im mittleren und oberen Preissegment schaffen.
04
Zur Umsetzung der Bauvorhaben ist die KOWO GmbH
angehalten, soweit erforderlich, von den verfügbaren Förderangeboten von
Bundesseite bzw. vom Freistaat Thüringen
Gebrauch zu machen.
05
Der Stadtrat begrüßt und unterstützt das
bereits vorliegende Engagement der KOWO GmbH zur Kostendeckung im Wohnungsneubau
und modularen Geschosswohnungsbau und unterstützt dieses im Rahmen seiner
gesetzlichen und haushälterischen Möglichkeiten bei der Entwicklung und
Praxiserprobung.
06
Dem Stadtrat ist eine Aufstellung der dafür
geeigneten und der im Besitz der Stadt befindlichen Grundstücke vorzulegen, um
dem Stadtrat Entscheidungen über die kostenfreie Überlassung zu ermöglichen.
Dabei ist bestehendes Baurecht, soweit vorhanden, offenzulegen.
07
Dem Stadtrat ist vom Oberbürgermeister bis
zum Ende des I. Quartals des Jahres 2017 ein Verfahrensvorschlag vorzulegen,
wie Grundstücke der KOWO GmbH, welche im Zuge der Stadtschrumpfung zum
Außengebiet erklärt worden sind, angesichts der neuen demographischen und
baulichen Stadtentwicklung wieder zum Innenbereich erklärt werden können.
08
Bei Neubauvorhaben der KOWO GmbH sollen die
Möglichkeiten des umweltfreundlichen und nachhaltigen Bauens Berücksichtigung
finden.
09
Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis
zum Ende des II. Quartals Eckpunkte für eine Wohnungsbaustrategie vor, die auch
private Investoren für den sozialen Wohnungsbau einbezieht.
10
Dem Stadtrat ist bis zum Ende des II.
Quartals ein Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie eine Quote von 20 % bei
Wohnungsneubauvorhaben für sozialen Wohnungsbau gesichert werden kann.