Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 12, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Erfurter Wohnungsbaugenossenschaften und der KOWO GmbH Gespräche zu führen mit dem Ziel, ein Erfurter Bündnis für bezahlbares Wohnen – gemäß den im Sachverhalt ausgeführten Grundsätzen- zu initiieren.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung Gespräche zu führen, mit dem Ziel, die bereits zugesagte Kappungsgrenzenverordnung für bestehende Mietverhältnisse (Reduzierung Mieterhöhung Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent) für Erfurt in Kraft zu setzen.

 

03

Die KOWO GmbH wird beauftragt, ein Wohnungsbauprogramm aufzulegen. Der Fokus soll dabei auf der Schaffung von Wohnraum zu einem Mietzins entsprechend der Kosten der Unterkunft nach §22 SGB II bzw. §35 SGB XII liegen. Ferner sollen auch Mieter mit geringen und mittleren Einkommen oder auch Studenten und Rentner vom Wohnungsbauprogramm profitieren. Zur Verhinderung von  sozialer Segregation kann die KOWO GmbH auch Wohnraum in anderen Segmenten bedienen. Zur Querfinanzierung kann die KOWO GmbH auch neuen Wohnraum im mittleren und oberen Preissegment schaffen.

 

04

Zur Umsetzung der Bauvorhaben ist die KOWO GmbH angehalten, soweit erforderlich, von den verfügbaren Förderangeboten von Bundesseite  bzw. vom Freistaat Thüringen Gebrauch zu machen.

 

05

Der Stadtrat begrüßt und unterstützt das bereits vorliegende Engagement der KOWO GmbH zur Kostendeckung im Wohnungsneubau und modularen Geschosswohnungsbau und unterstützt dieses im Rahmen seiner gesetzlichen und haushälterischen Möglichkeiten bei der Entwicklung und Praxiserprobung.

 

06

Dem Stadtrat ist eine Aufstellung der dafür geeigneten und der im Besitz der Stadt befindlichen Grundstücke vorzulegen, um dem Stadtrat Entscheidungen über die kostenfreie Überlassung zu ermöglichen. Dabei ist bestehendes Baurecht, soweit vorhanden, offenzulegen.

 

07

Dem Stadtrat ist vom Oberbürgermeister bis zum Ende des I. Quartals des Jahres 2017 ein Verfahrensvorschlag vorzulegen, wie Grundstücke der KOWO GmbH, welche im Zuge der Stadtschrumpfung zum Außengebiet erklärt worden sind, angesichts der neuen demographischen und baulichen Stadtentwicklung wieder zum Innenbereich erklärt werden können.

 

08

Bei Neubauvorhaben der KOWO GmbH sollen die Möglichkeiten des umweltfreundlichen und nachhaltigen Bauens Berücksichtigung finden.

 

09

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum Ende des II. Quartals Eckpunkte für eine Wohnungsbaustrategie vor, die auch private Investoren für den sozialen Wohnungsbau einbezieht.

 

10

Dem Stadtrat ist bis zum Ende des II. Quartals ein Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie eine Quote von 20 % bei Wohnungsneubauvorhaben für sozialen Wohnungsbau gesichert werden kann.