Sitzung: 01.02.2017 StR/001/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 9, Befangen: 0
Vorlage: 1616/16
Beschluss:
Um die Ziele des Erfurter
Klimaschutzkonzeptes zu erreichen, fordert der Stadtrat die Stadtverwaltung
auf, zusätzlich zu den bisherigen Klimaschutzmaßnahmen folgende Schwerpunkte in
den Bereichen Mobilität, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und
Organisation zu setzen:
Mobilität:
1.        Entsprechend des VEP-Radverkehrs ist
die Schaffung von durchgängigen innerstädtischen Hauptradrouten zu
priorisieren. Hierfür sind für die Haushaltsjahre 2017/18 folgende Maßnahmen
einzuordnen:
•          Bau eines Radweges an der Arnstädter
Straße stadteinwärts zwischen Liststraße und Schillerstraße sowie die
Markierung eines Schutzstreifens in der Löberstraße zum Anschluss an den
vorhandenen Radweg ab Löberwallgraben.
•          Schaffung von durchgängigen
Radverkehrsanlagen im Straßenzug Gutenbergstraße/Blumenstraße im Bereich
zwischen Andreaskavalier und Gutenbergplatz
•          Schaffung einer Radverkehrsführung
stadteinwärts in der Achse Schlachthofstraße / Frankestraße durch Markierung
von Radverkehrsanlagen
•          Oberflächenverbesserung in der
Grafengasse als Umfahrung der Fußgängerzone und wichtiger Bestandteil der
Fernradwege
•         Planung
einer durchgängigen Radverkehrsführung im Straßenzug            Liebknechtstraße/Thälmannstraße durch Markierung von Schutzstreifen
•          Untersetzung der Haushaltsstelle für
„Kleinmaßnahmen zur Umsetzung des VEP-Radverkehr" mit jeweils 100.000 €
und Verwendung für beispielsweise Bordabsenkungen,
Markierung, Öffnung von Einbahnstraßen, Umprogrammierung von LSA etc.
•          Schaffung einer Kostenstelle zur
kontinuierlichen Erweiterung von Fahrradabstellplätzen (Fahrradbügel) und
Untersetzung mit jeweils 15.000 €.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ab 2018
den zuständigen Gremien jährlich ein
Maßnahmenpaket zur Abarbeitung des
VEP-Radverkehrs für das jeweils folgende
Haushaltsjahr vorzuschlagen und in die
Haushaltsentwürfe einzuordnen.
2.        Die Verwaltung berücksichtigt bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen umweltfreundliche Mobilitätsformen auch in
Bezug auf die Errichtung von Stellplätzen. In den Begründungen der
B-Planentwürfe ist auf diese Thematik einzugehen.
3.        Die Stadt Erfurt wirbt in der eigenen
Verwaltung, den Eigenbetrieben und den kommunalen Unternehmen aktiv für die
Nutzung von Jobtickets. Der Stadtrat empfiehlt die Übernahme eines städtischen
Arbeitgeberanteils pro Jobticket, um den einzelnen Ticketpreis über den
Mengenrabatt hinaus zu senken.
4.        Erfurt nimmt eine mobilitätsorientierte
Neuausrichtung des Neubürgerbegrüßungspakets vor.
5.        Die
P&R-Platzkapazitäten werden erhöht. Die Anlage im Bereich Weimarische
Straße ist zu prüfen.
6.        Der Ausbau des
Carsharing-Angebots wird unterstützt, insbesondere beim E-Carsharing.
7.        Attraktive intermodale
Verkehrsketten durch optimale Verknüpfung der Verkehrsträger des
Umweltverbundes werden unterstützt. Die Zugangshürden sollen dabei so niedrig
wie möglich liegen.
Erneuerbare Energien:
8.        Der Stadtrat hält eine Kooperation
zwischen KOWO mbH und SWE Erneuerbare Energien GmbH zur Nutzung von Dachflächen
der Plattenbauten zur Solarstromerzeugung für sinnvoll und bittet die KOWO mbH
und die SWE EE GmbH unter Einbeziehung der zuständigen Aufsichtsräte, Gespräche
mit dem Ziel einer Kooperation aufzunehmen. Ãœber die Ergebnisse soll der
Stadtrat informiert werden. Analog dazu versucht die Stadtverwaltung weitere
Partner – wie bspw. Kirchen, andere Wohnungsbaugenossenschaften u.v.m. – für
Erneuerbare Energien auf ihren Dachflächen zu gewinnen. Positive Effekte für
den Klimaschutz und für die Mieter sollen dabei berücksichtigt werden.
Energieeffizienz:
9.        Die Stadtverwaltung wird aufgefordert,
mit gutem Beispiel voranzugehen und die CO2-Minderungziele des
Klimaschutzkonzeptes auch innerhalb der Verwaltung umzusetzen.
10.      Die Stadt Erfurt entwickelt gemeinsam mit
der Erfurter Wirtschaft Strategien zur Einbindung der Wirtschaft in das
Erfurter Klimaschutzkonzept. Einen Schwerpunkt stellt die Etablierung eines
Erfurter Standards als Marke einer unter ökologischen und
Klimaschutzgesichtspunkten nachhaltigen Ansiedlungspolitik dar.
11.      Die Stadtverwaltung erarbeitet ein
Konzept zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Dabei soll insbesondere
die regionale Landwirtschaft so ausgerichtet werden, dass lokale Erzeuger,
lokale Verarbeiter und lokale Verbraucher vernetzt werden. Dabei soll            insbesondere
geprüft werden, wie Kindergärten, Schulen und Pflegeeinrichtungen mit eigenen
Küchen ausgestattet werden können und welche Möglichkeiten der Arbeitsmarktförderung,
bzw. von Investitionsprogrammen bestehen.
12.      Die Verwaltung prüft die Entwicklung
eines Teilklimaschutzkonzeptes in Bezug auf Raumwärme in städtischen
Immobilien, mit dem Schwerpunkt Schulen und Kindergärten.            Dieses Konzept sieht eine
Antragstellung auf finanzielle Förderung beim Bundesumweltministerium vor. Das
Prüfergebnis ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt bis zum 3.
Quartal 2017 vorzulegen.
Organisation:
13.      Die Stadt Erfurt nimmt ab 2017 wieder am
European Energie Award (EEA) teil. Die Stadtverwaltung legt Ende 2017 einen
Zwischenbericht zur Umsetzung des Erfurter Klimaschutzkonzeptes, einschließlich
der hier beschlossenen Maßnahmen in Form eines EEA-Berichts und eines
Energiepolitischen Arbeitsprogramms entsprechend EEA vor. Teil dieser
Berichterstattung ist die Prüfung, inwieweit zur Erreichung der Ziele der UN-           Klimakonferenz von Paris ein
Fortschreibungsbedarf des Erfurter Klimaschutzkonzeptes besteht und – je nach Prüfergebnis – die
Unterbreitung eines entsprechenden Vorschlags. Die Mittel für die Teilnahme am
EEA sind dauerhaft im Haushalt einzustellen.
14.      Der Stadtrat fordert den
Oberbürgermeister auf, die frei gewordene Stelle des Klimaschutzkoordinators
schnellstmöglich auszuschreiben. Des Weiteren empfiehlt der Stadtrat, die
Koordination des Klimaschutzes innerhalb der Verwaltung so zu verorten und mit
Kompetenzen und Ressourcen auszustatten, dass sie ihren Aufgaben für die            verschiedenen Verwaltungsbereiche
und der klimafachlichen Beratung für den Stadtrat auch gerecht werden kann.
Eine Bündelung der Klimaschutz-Aktivitäten der Stadt an dieser Stelle wird
angeregt.
15.      Die Stadt Erfurt prüft die Errichtung
einer Klimaschutz-Stiftung nach Mainzer und Jenaer Vorbild oder einer anderen
eigenständigen Organisation zum Zweck des nachhaltigen Klimaschutzes in Erfurt.
Die Einbindung der kommunalen Unternehmen wird angeregt.