Sitzung: 05.01.2017 OR ERM/001/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0051/17
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für
die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt
Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und
bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1 b der
Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der Bestätigung des Haushaltes
verwendet.
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet
Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1
der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in
Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und
erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.
Der Ortsteilbürgermeister entscheidet über notwendige Maßnahmen und den Erwerb von erforderlichen Vermögensgegenständen.