Sitzung: 01.12.2016 OR SAL/010.1/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2650/16
Beschluss:
Zusätzlich zum Beschluss
2573/16 vom 24.11.2016 werden entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen/ Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus Salomonsborn sowie
für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten, finanzielle Mittel i.H.v.
450,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.