Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 2573/16 vom 24.11.2016 werden entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen/ Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus Salomonsborn sowie für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten, finanzielle Mittel i.H.v. 450,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.