Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für den Bereich Barfüßerstraße Ecke Taschengasse soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB ein einfacher Bebauungsplan ALT609 Barfüßerstraße / Taschengasse aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Entwurf zum Bebauungsplan umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-           Festsetzung von Baufluchten

-           Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen

-           Festsetzung einer Baumpflanzung

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele der Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Altstadt (EFM101) gebietsbezogen konkretisiert werden.

 

02

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes ALT609 "Barfüßerstraße/Taschengasse" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 22.09.2016 und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung werden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

05

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ALT609 Barfüßerstraße / Taschengasse wird eine Umlegung gemäß § 45 BauGB angeordnet.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c beigefügt.)