Sitzung: 14.12.2016 StR/010/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 1100/16
Beschluss:
01
Für den Bereich Barfüßerstraße Ecke
Taschengasse soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB ein einfacher
Bebauungsplan ALT609 Barfüßerstraße / Taschengasse aufgestellt werden. Der
Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches
im Entwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Festsetzung
von Baufluchten
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Festsetzung
von öffentlichen Verkehrsflächen
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Festsetzung
einer Baumpflanzung
Mit dem Bebauungsplan sollen die
Sanierungsziele der Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt,
Altstadt (EFM101) gebietsbezogen konkretisiert werden.
02
Das Verfahren wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes ALT609
"Barfüßerstraße/Taschengasse" (Anlage 2) in seiner Fassung vom
22.09.2016 und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des Bebauungsplanes und dessen
Begründung werden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
05
Für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ALT609 Barfüßerstraße / Taschengasse wird eine Umlegung gemäß §
45 BauGB angeordnet.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c beigefügt.)