Sitzung: 24.11.2016 OR SAL/010/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2573/16
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8,
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Salomonsborn sowie für dringliche
Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten, finanzielle Mittel i.H.v. 96,97 EUR, zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können u.a. zum Kauf von Gardinen und Farbe eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.