Sitzung: 21.11.2016 OR SCH/010/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2543/16
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Schmira, finanzielle Mittel i.H.v. 741,78 EUR, zur Verfügung gestellt.