Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten an der Außenfläche des Bürgerhauses, finanzielle Mittel i.H.v. 2522,92 EUR, zur Verfügung gestellt.