Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Marbach (Ersatzbeschaffung Schaukasten mit Pfosten) zur Deckung des festgestellten Fehlbetrages im vorgelegten Kostenangebotes 140,00 EUR zur Verfügung gestellt.