Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Niedernissa  finanzielle Mittel in Höhe von 4355,40 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel werden zur Ersatzbeschaffung von Klapptischen für das Bürgerhaus eingesetzt.