Sitzung: 19.10.2016 OR NIE/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2317/16
Beschluss
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Niedernissa finanzielle Mittel in Höhe von 4355,40 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel werden zur Ersatzbeschaffung von Klapptischen für das Bürgerhaus eingesetzt.