Sitzung: 23.11.2016 OR BEP/010/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2383/16
Beschluss:
1. Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 a , Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kindergarten CJD Erfurt für die Ausstattung der Einrichtung zur motorischen Entwicklung der Kinder  (Podeste, Rampen, Dreiecksständer etc.) finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.