Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1. Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 a , Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kindergarten  CJD Erfurt für die Ausstattung der Einrichtung zur motorischen Entwicklung der Kinder   (Podeste, Rampen, Dreiecksständer etc.) finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.