Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 13, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel i.H.v. 4000,00 EUR für dringende Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten bereitgestellt.

 

Priorität:

  1. Dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten landwirtschaftlicher Wegebau
  2. Dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Fahr- und Gehbahnbereich