Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, bei städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB für Bauvorhaben mit mehr als 10 Tiefgaragenplätzen entsprechend Abschnitt 1 Satz 4 des §11 zu fordern, dass mindestens 10 % der Stellplätze über die technische Infrastruktur für einen Ladeanschluss für Elektroautos verfügen und die Infrastruktur der Elektrizitätsversorgung dafür ausgelegt ist.

Weiterhin sind bauliche Maßnahmen zu vereinbaren, die eine künftige Nachrüstung weitere Stellplätze mit Ladeinfrastruktur mit geringem Aufwand ermöglicht.

 

02

In Abstimmung mit den Stadtwerken Erfurt GmbH ist ein Ladeinfrastrukturkonzept für Elektro-PKW für den öffentlichen Raum und für sogenannte Laternenparker für den Zeitraum bis 2020 zu erarbeiten und dem Ausschuss Bau und Verkehr bis Ende 2016 vorzulegen.

 

03

In den Haushaltsentwürfen für die Jahre bis 2020 sind für PKW-Ersatzbeschaffungen jeweils 10 % Elektrofahrzeuge vorzusehen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie das Aufladen dieser Fahrzeuge mit Energie aus regenerativer Energieerzeugung sicherzustellen ist.

 

Die Stadtverwaltung prüft in diesem Zusammenhang auch die Umsetzbarkeit von sog. Eigenverbrauchsmodellen für Strom aus regenerativer Energieerzeugung – d.h. es ist zu prüfen, wie diese Fahrzeuge bspw. direkt über stadteigene Solaranlagen aufgeladen werden können. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis Ende 2017 vorzulegen.

 

04

Der Stadtrat bittet die Stadtwerke Erfurt GmbH bis Ende 2017 ein Grobkonzept für die intelligente Nutzung der Batteriekapazität von Elektroautos als Speicher für Elektroenergie von regenerativen Energiequellen für Erfurt vorzulegen.