Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Auflösung des gemeinsamen Schuleinzugsbereiches der Grundschulen 29 und 30 wird mit Wirkung zum Schuljahr 2017/18 beschlossen.

 

02

Die Bildung der in Anlage 1a dargestellten ursprünglich bis zum Schuljahr 2013/14 geltenden, jeweils einzelnen Schuleinzugsbereiche für die Grundschule 29 und die Grundschule 30 wird mit Wirkung zum Schuljahr 2017/18 beschlossen.

 

03

Diese Festlegungen gelten nur für das Schuljahr 2017/18. Für das Schuljahr 2018/19 erfolgt eine Neufestlegung.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 16 beigefügt.)