Sitzung: 16.11.2016 StR/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1954/16
Beschluss:
01
Die Auflösung des gemeinsamen
Schuleinzugsbereiches der Grundschulen 29 und 30 wird mit Wirkung zum Schuljahr
2017/18 beschlossen.
02
Die Bildung der in Anlage 1a dargestellten
ursprünglich bis zum Schuljahr 2013/14 geltenden, jeweils einzelnen
Schuleinzugsbereiche für die Grundschule 29 und die Grundschule 30 wird mit
Wirkung zum Schuljahr 2017/18 beschlossen.
03
Diese Festlegungen gelten nur für das
Schuljahr 2017/18. Für das Schuljahr 2018/19 erfolgt eine Neufestlegung.
(redakt.
Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 16
beigefügt.)