Sitzung: 16.11.2016 StR/009/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2877/15
Beschluss:
01
Der Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB vom 21.10.2015 für das Vorhaben
Umnutzung der ehemaligen Malzfabrik wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB
abgelehnt.
02
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
Verhandlungen mit dem Investor mit dem Ziel zu führen, die in der Vorlage
dargestellten Mängel in dem Antrag auf Einleitung des B-Planverfahrens, zu
korrigieren. Eine entsprechende Vorlage ist dem Stadtrat dann vorzulegen.