Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB vom 21.10.2015 für das Vorhaben Umnutzung der ehemaligen Malzfabrik wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgelehnt.

 

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Investor mit dem Ziel zu führen, die in der Vorlage dargestellten Mängel in dem Antrag auf Einleitung des B-Planverfahrens, zu korrigieren. Eine entsprechende Vorlage ist dem Stadtrat dann vorzulegen.