Sitzung: 16.11.2016 StR/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1551/16
Beschluss:
01
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan EFM099
„Arche“ soll geändert werden.
Der Geltungsbereich wird von den
nachfolgenden, in der Gemarkung Erfurt gelegenen Flurstücken begrenzt:
im Norden:Â durch
die Marktstraße, die südliche Grenze des Straßenflurstückes 191 der Flur 141,
im Osten:Â Â Â Â durch
die Straße Große Arche, die westlichen Grenzen der Flurstücke 205 (Flur 141)
und 109 (Flur 142),
im Süden:   die
Kettenstraße, die nördliche Grenze des Flurstückes 102 der Flur 143,
im Westen:Â die
östliche Grenze des Domplatzes, die östliche Grenze des Flurstückes 110/97 der
Flur 143.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes
EFM099 "Arche", sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der
Sanierungssatzung EFM101 „Altstadt“ gebietsbezogen konkretisiert und folgende
Planungsziele angestrebt werden:
-Â Â Â Das Sanierungsziel zur Errichtung einer
Tiefgarage im Blockinnenbereich der "Großen Arche" wird aufgegeben.
-   Städtebauliche Neuordnung des
Quartiersinnenbereichs, Sicherung der Erschließung aller Grundstücke, teilweise
Absicherung des ruhenden Verkehrs im Blockinnenbereich (in Freiaufstellung)
sowie Verbesserung der Freiraumqualität,
-   Festsetzung öffentlicher Freiflächen im
Blockinnenbereich
-   Sicherung der öffentlichen Durchwegung
(Mettengasse)
-   Bauliche Arrondierung südlich der
Mettengasse
02
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
03
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes EFM099
"Arche", 1. Änderung, in seiner Fassung vom 19.09.2016 (Anlage 2) und
die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des Bebauungsplanes EFM099, Arche, 1. Änderung, und dessen
Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
05
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit sind eine Bürgerversammlung mit den Eigentümern und Anliegern im
Plangebiet durchzuführen und die Ergebnisse dieser Versammlung zu dokumentieren
und dem Stadtrat vorzulegen.
06
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
EFM099 "Große Arche", 1. Änderung wird eine Umlegung gemäß § 46 Abs.
1 BauGB angeordnet.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 10 a – c beigefügt.)