Sitzung: 25.10.2016 OR GOT/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2315/16
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Gottstedt, finanzielle Mittel i.H.v. 1182,55 EUR, zur Verfügung gestellt.