Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keien, Enthaltungen: keine

  1. Der FSV Kühnhausen e.V. erhält gem. §17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) 700,00 EUR zur Anschaffung von Trainingsmaterialien, Trainings- und Wettkampfkleidung sowie die Absicherung des Spielbetriebes (Schiedsrichterkosten).
  2. Bereits getätigte Ausgaben werden bei der Abrechnung anerkannt.