Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.         Entsprechend § 17 a) i. V. mit § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Hochheimer Karneval Club e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 Euro für die Anschaffung von Kostümen für die Durchführung von Karnevalsveranstaltungen zur Verfügung gestellt.

2.         Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 Thür.GemHV nachzuweisen.