Sitzung: 01.11.2016 OR WIN/009.1/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2204/16
Beschluss:
1.        Der Beschluss vom 17.10.2016 mit Beschlussnummer: 1929/16 – Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – Suhle Quelle - wird aufgehoben.
2.        Entsprechend § 4 i. V. m. § 13, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden die dadurch frei werdenden finanziellen Mittel von nunmehr insgesamt 6.115,50 Euro dem Tiefbau- und Verkehrsamt für dringend erforderliche Pflasterarbeiten in der Teichgasse zur Verfügung gestellt.