Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend  §  4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung  Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 6.841,30 EUR für dringend notwendige Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen des Objektes Bürgerhaus Stotternheim (u.a. Fassadensanierung) zur Verfügung gestellt. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.