Sitzung: 19.10.2016 OR STO/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2163/16
Beschluss:
Entsprechend § 4
i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für
Grundstücks- und GebäudeverwaltungÂ
Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 6.841,30 EUR für dringend
notwendige Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen des Objektes Bürgerhaus
Stotternheim (u.a. Fassadensanierung) zur Verfügung gestellt. Für den
Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.