Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. §§ 12, 13 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel i.H.v. 2.500,00 EUR für die Aufstellung von Absperrbügel (2 Stück) sowie die Beschilderung und die dazugehörigen Pfosten (je 6 Stück Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art und die Zusatzzeichen "Radverkehr frei" und "Landwirtschaftlicher Verkehr frei") auf  landwirtschaftliche Wege in der Gemarkung Töttelstädt bereitgestellt.