Sitzung: 18.10.2016 OR TTS/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2157/16
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. §§ 12, 13 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel i.H.v. 2.500,00 EUR für die Aufstellung von Absperrbügel (2 Stück) sowie die Beschilderung und die dazugehörigen Pfosten (je 6 Stück Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art und die Zusatzzeichen "Radverkehr frei" und "Landwirtschaftlicher Verkehr frei") auf landwirtschaftliche Wege in der Gemarkung Töttelstädt bereitgestellt.