Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Töttelstädt finanzielle Mittel i.H.v. 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel werden zur Ersatzbeschaffung von Stühlen für das Bürgerhaus eingesetzt.