Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Töttelstädter Karneval Club e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen/Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Anschaffungen/Ausgaben eingesetzt werden.