Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1)      Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem

Kirmesverein "Rohda Rockt" e.V. für die Durchführung der traditionellen Kirmes

Mittel in Höhe der am Jahresende zur Verfügung stehenden Restsumme (ca.

350,00 EUR) zur Verfügung gestellt.

2)      Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

3)      Auch bereits getätigte Ausgaben vor der Beschlussfassung sollen Berücksichtigung finden.