Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 a , Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Georgisch-Deutscher Kulturverein in Thüringen e. V. zur Ausstattung von Veranstaltungen (Kauf von Geschirr)  finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.