Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zu den Beschlüssen 0226/16 und 1580/16 werden entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, finanzielle Mittel in Höhe von 2982,46 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im  Bürgerhaus Salomonsborn zur Verfügung gestellt.