Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira e.V. zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zur Ausrichtung des Kindertanzes, zur musikalischen Umrahmung der Veranstaltung, für die Gebühren der GEMA, Preise für die Kinder sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.