Sitzung: 24.08.2016 OR BEP/007/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1738/16
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 Abs. 1 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung), werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in der Ortsteilverwaltung 440,00 EUR für die Anschaffung nachfolgender Ausstattungsgegenstände zur Verfügung gestellt:
- Ergänzung des Galerieschienensystems, Kauf der dazu gehörenden Rahmen und Aufhängevorrichtungen,
- Anschaffung eines kleinen Tiefkühlschrankes.