Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 Abs. 1 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung), werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in der Ortsteilverwaltung 440,00 EUR für die Anschaffung nachfolgender Ausstattungsgegenstände zur Verfügung gestellt:

  1. Ergänzung des Galerieschienensystems, Kauf der dazu gehörenden Rahmen und Aufhängevorrichtungen,
  2. Anschaffung eines kleinen Tiefkühlschrankes.