Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die verabschiedete städtische Werbesatzung und Sondernutzungssatzung werden grundsätzlich überprüft und auf das notwendige Maß zurück gefahren. Hierzu ist im dritten Quartal 2016 durch die Verwaltung eine öffentliche Anhörung zu organisieren, in welcher  die betroffenen Verbände und Vereine wie bspw. IHK, Handwerkskammer, Dehoga, IG Magdeburger Allee, City Management, Wir für Erfurt, Architektenkammer Thüringen, IG Lange Brücke, DGB, etc. zur Stellungnahme aufgefordert werden.

 

02

Ferner erarbeitet die Verwaltung ein Leitfaden -für jede Satzung getrennt- die den Umgang der Kunden mit der jeweiligen überarbeiteten Satzung erleichtert. Im Leitfaden werden neben einer textlichen Erläuterung auch jeweils graphische Beispiele mit Positiv- und Negativbeispielen aufgeführt.

 

03

Bei Änderungen der Sondernutzungssatzung ist zu beachten, dass die Sondernutzungsgebührensatzung der überarbeiteten Satzung anzupassen ist, bspw. bei Verweis von Paragraphen.