Sitzung: 07.09.2016 StR/007/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 12, Befangen: 0
Vorlage: 1639/16
Beschluss:
01
Die verabschiedete städtische Werbesatzung
und Sondernutzungssatzung werden grundsätzlich überprüft und auf das notwendige
Maß zurück gefahren. Hierzu ist im dritten Quartal 2016 durch die Verwaltung
eine öffentliche Anhörung zu organisieren, in welcher die betroffenen Verbände und Vereine wie
bspw. IHK, Handwerkskammer, Dehoga, IG Magdeburger Allee, City Management, Wir
für Erfurt, Architektenkammer Thüringen, IG Lange Brücke, DGB, etc. zur
Stellungnahme aufgefordert werden.
02
Ferner erarbeitet die Verwaltung ein
Leitfaden -für jede Satzung getrennt- die den Umgang der Kunden mit der
jeweiligen überarbeiteten Satzung erleichtert. Im Leitfaden werden neben einer
textlichen Erläuterung auch jeweils graphische Beispiele mit Positiv- und
Negativbeispielen aufgeführt.
03
Bei Änderungen der Sondernutzungssatzung
ist zu beachten, dass die Sondernutzungsgebührensatzung der überarbeiteten
Satzung anzupassen ist, bspw. bei Verweis von Paragraphen.