Sitzung: 07.09.2016 StR/007/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0206/16
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1
Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat
Erfurt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANV670 „Borntalbogen - Teilgebiet
2“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) mit den textlichen Festsetzungen
in der Fassung vom 08.08.2016 und mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in
der Fassung vom 25.11.2015 (Anlage 3) als Satzung.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen4 a – d beigefügt.)