Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Feuerwehrverein Kerspleben e. V. zur Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen bereits stattgefundenen Kirmes zweckgebunden für Festzelt, Disco zum Kindertanz und Live-Band finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.