Sitzung: 18.08.2016 OR SAL/007/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1581/16
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR entsprechend Kostenvoranschlag für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten am Notwasserbrunnen 108 zur Verfügung gestellt.
Die Tatsache, dass es sich um
einen Notwasserbrunnen handelt, begründet die Unabweisbarkeit.