Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR entsprechend Kostenvoranschlag für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten am Notwasserbrunnen 108 zur Verfügung gestellt.

Die Tatsache, dass es sich um einen Notwasserbrunnen handelt, begründet die Unabweisbarkeit.