Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Jugendhilfeausschuss hat folgende Ergänzung jeweils in Anlage 1 und Anlage 2 zur DS 1342/16 beschlossen:

 

Nach:

"Der Träger muss das Fachkräftegebot gewährleisten." ergänzen: "Die diesbezüglichen Bestimmungen der Thüringer "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 16. Juni 2016", Punkt 6.1.1 sind zu beachten."

 

Anschließend Punkt einfügen:

"Der Träger muss die Bestimmungen zur Vergütung der Fachkräfte in der Thüringer "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 16. Juni 2016", Punkt 6.1.2 gewährleisten."