Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 13, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Tiefbau- und Verkehrsamt  Erfurt, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltsplanes 2016, finanzielle Mittel in Höhe von 2500,00 EUR für die Erledigung von dringlichen Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt.