Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Es wird ein zeitweiliger Unterausschuss „Entgeltordnung“ für Elternentgelte in der Kindertagesbetreuung in Erfurt eingesetzt. Der Unterausschuss besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern bei folgender Zusammensetzung:

a)   fünf Mitglieder aus den Reihen der durch den Stadtrat gewählten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § 6 Pkt. 2a der Satzung des Jugendamtes,

b)   drei Mitglieder aus den Reihen der durch die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe benannten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § 6 Pkt. 2b der Satzung des Jugendamtes,

c)    je ein Mitglied auf Vorschlag des Erfurter Stadtelternbeirates Kita und der AG „Kindertagesbetreuung und Tagespflege“ der Stadt Erfurt (nach § 78 SGB VIII),

d)   zwei Mitglieder aus der Verwaltung des Jugendamtes. sowie

e)   ein Mitglied der Stadtverwaltung aus dem Bereich Finanzen.

 

02

Der Unterausschuss wird beauftragt, gemäß Stadtratsbeschluss zur DS 0396/14 und der Revisionsklausel der „Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ zu prüfen, in welcher Höhe die Entgelte noch angemessen und erforderlich sind. Die Prüfung soll zudem insbesondere folgende Punkte beinhalten:

 

I.       eine Einschätzung zur Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung, die für alle Betreuungsverhältnisse sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte ermöglicht, um eine Beitragsgerechtigkeit in Erfurt herzustellen

II.      die Anpassung der Freibeträge in Ziffer 2.7 der Entgeltordnung an die gültigen Regelsätze in Anlehnung an §90 SGB VIII III. die Anpassung an mögliche Änderungen der Einkommensdefinition in Anlehnung an die ThürHortkBVO

IV.    die Anwendbarkeit der Regelungen der einheitlichen Entgeltordnung

V.     die Angemessenheit des Beitragsaufkommens

VI.    die Angemessenheit des Verwaltungsaufwandes und dessen Refinanzierung

VII. die Angleichung der Beiträge für Kindern unter 2 Jahren an die Beiträge für die Kindern über 2 Jahre

 

03

Der Unterausschuss wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss bis in seiner Novembersitzung erste Ergebnisse der Prüfung zu unterrichten und mögliche Handlungsempfehlungen zu unterbreiten.

 

04

Der Jugendhilfeausschuss bestellt namentlich folgende Mitglieder sowie deren Stellvertretung: ( siehe Anlage 1 Mitglieder des Unterausschusses Entgeltordnung )