Sitzung: 11.08.2016 JHA/007/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1477/16
Beschluss
01
Es wird ein zeitweiliger
Unterausschuss „Entgeltordnung“ für Elternentgelte in der Kindertagesbetreuung
in Erfurt eingesetzt. Der Unterausschuss besteht aus 13 stimmberechtigten
Mitgliedern bei folgender Zusammensetzung:
a) fünf Mitglieder aus den
Reihen der durch den Stadtrat gewählten Mitglieder bzw. stellvertretenden
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § 6 Pkt. 2a der Satzung des
Jugendamtes,
b)
drei Mitglieder aus den Reihen der durch die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe benannten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses nach § 6 Pkt. 2b der Satzung des Jugendamtes,
c)
je ein Mitglied auf Vorschlag des Erfurter Stadtelternbeirates Kita und
der AG „Kindertagesbetreuung und Tagespflege“ der Stadt Erfurt (nach § 78 SGB
VIII),
d)
zwei Mitglieder aus der Verwaltung des Jugendamtes. sowie
e) ein Mitglied der
Stadtverwaltung aus dem Bereich Finanzen.
02
Der Unterausschuss wird
beauftragt, gemäß Stadtratsbeschluss zur DS 0396/14 und der Revisionsklausel
der „Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten
und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ zu
prüfen, in welcher Höhe die Entgelte noch angemessen und erforderlich sind. Die
Prüfung soll zudem insbesondere folgende Punkte beinhalten:
I.      eine Einschätzung zur
Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung, die für alle Betreuungsverhältnisse
sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte ermöglicht, um eine
Beitragsgerechtigkeit in Erfurt herzustellen
II. Â Â Â Â die Anpassung der
Freibeträge in Ziffer 2.7 der Entgeltordnung an die gültigen Regelsätze in
Anlehnung an §90 SGB VIII III. die Anpassung an mögliche Änderungen der
Einkommensdefinition in Anlehnung an die ThürHortkBVO
IV. Â Â die Anwendbarkeit der
Regelungen der einheitlichen Entgeltordnung
V. Â Â Â die Angemessenheit des
Beitragsaufkommens
VI. Â Â die Angemessenheit des
Verwaltungsaufwandes und dessen Refinanzierung
VII. die Angleichung der Beiträge
für Kindern unter 2 Jahren an die Beiträge für die Kindern über 2 Jahre
03
Der Unterausschuss wird
beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss bis in seiner Novembersitzung erste
Ergebnisse der Prüfung zu unterrichten und mögliche Handlungsempfehlungen zu
unterbreiten.
04
Der Jugendhilfeausschuss
bestellt namentlich folgende Mitglieder sowie deren Stellvertretung: ( siehe
Anlage 1 Mitglieder des Unterausschusses Entgeltordnung )