Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens, um im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes 2017 – 2021 einen geeigneten Träger für die Leistung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an Grundschulen zu benennen.

02

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens, um im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes 2017 – 2021 einen geeigneten Träger für die Leistung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an Berufsbildenden Schulen zu benennen.

03

Die in der Anlage dargestellten Kriterien werden als Grundlage für die Interessenbekundungsverfahren bestätigt.