Sitzung: 11.08.2016 JHA/007/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1342/16
Beschluss
01
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einleitung eines
Interessenbekundungsverfahrens, um im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplanes 2017 – 2021 einen geeigneten Träger für die Leistung der
schulbezogenen Jugendsozialarbeit an Grundschulen zu benennen.
02
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einleitung eines
Interessenbekundungsverfahrens, um im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplanes 2017 – 2021 einen geeigneten Träger für die Leistung der
schulbezogenen Jugendsozialarbeit an Berufsbildenden Schulen zu benennen.
03
Die in der Anlage dargestellten Kriterien werden als Grundlage für die Interessenbekundungsverfahren bestätigt.