Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Verein SV Töttelstädt 1990 e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Sportfestes finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die Verwendung dieser Mittel ist unabweisbar, um das traditionelle Sportfest für die Bürger ausstatten zu können.