Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Gottstedter Dorf-Klub e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Dorf- und Familienfestes finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung  gestellt. Die Verwendung dieser Mittel ist unabweisbar, um das traditionelle Dorf- und Familienfest für die Bürger ausstatten zu können.