Sitzung: 31.05.2016 OR GOT/006/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1121/16
Beschluss:
Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Gottstedter Dorf-Klub e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Dorf- und Familienfestes finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Mittel ist unabweisbar, um das traditionelle Dorf- und Familienfest für die Bürger ausstatten zu können.