Sitzung: 31.05.2016 OR GOT/006/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1118/16
Beschluss
Entsprechend § 18(b) i.V.m. § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung des Kinderfestes (Hüpfburg, Wettbewerbe, Schminken, Malen, Kuchen und Getränke etc. ) finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zu Verfügung gestellt.