Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

Entsprechend § 18(b) i.V.m. § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung des Kinderfestes (Hüpfburg, Wettbewerbe, Schminken, Malen, Kuchen und Getränke etc. ) finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zu Verfügung gestellt.